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Kompakthomöopathie

Ähnliches mit Ähnlichem heilen

Die Homöopathie wurde von dem Arzt Samuel Hahnemann (1755 - 1843) begründet. Sie basiert auf drei wesentlichen Grundlagen: dem Ähnlichkeitsprinzip, der Potenzierung und der Arzneimittelprüfung.

Bei der Behandlung von Erkrankungen setzt die Homöopathie, dem Ähnlichkeitsprinzip folgend, z. B. die Küchenzwiebel (Allium Cepa) ein, die bei gesunden Menschen zu Augenjucken, Brennen und Kitzeln in der Nase, Niesen etc. führt, um eben diese Erscheinung zu behandeln.

Homöopathische Mittel sind potenziert, d. h. nach exakt festgelegten Regeln verdünnt und verschüttelt.

Homöopathische Komplexmittel (Kombinationen)

Neben den Einzelmitteln der klassischen Homöopathie gibt es auch homöopathische Komplexmittel = Kombinationen, die sich bei bestimmten Erkrankungen bewährt haben. Schon Hahnemann hat beobachtet, dass manche Krankheitsbilder aus gleicher Ursache heraus immer gleich ablaufen. Er nannte dies "festständige Krankheiten". Diese könne man immer mit dem gleichen Mittel behandeln. Deshalb gibt es viele Kombinationen für die verschiedensten Krankheitsbilder.

In diesen Kombinationen sind mehrere Wirkstoffe miteinander kombiniert. Jeder Bestandteil leistet einen Beitrag zur positiven Beurteilung des Arzneimittels.

Anwendungsgebiete

Die Homöopathie eignet sich vor allem für die Behandlung von Erkrankungen, die der Selbstregulation des Organismus zugänglich sind. Hierzu zählen

- Allergien (z. B. Heuschnupfen)

- Chronisch-entzündliche Erkrankungen ( z. B. Colitis ulcerosa)

- Entwicklungsstörungen bei Kindern

- Funktioelle Störungen (z. B. Reizdarm)

- Fruchtbarkeitsstörungen nach Ursachenklärug

- Infektionskrankheiten (z. B. grippaler Infekt, Bronchitis, Blasenentzündung)

- Infektanfälligkeit, wiederkehrende Infekte

- Menstruationsbeschwerden

- Neurodermitis

- Psychosomatische Erkrankungen ( wie z. B. Schlafstörungen)

- Rheumatische Erkrankungen

- Schwangerschaft und Geburt (begleitend)

- Wechseljahrsbeschwerden.

Die Homöopathie wird von der Schulmedizin immer noch skeptisch betrachtet, der Gesetzgeber erkennt sie allerdings als besonderes Therapieverfahren an und hat ihr ein eigenes Arzneibuch gewidmet.

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